Die Rolle und Verantwortlichkeiten des Energieversorgers im Umgang mit Messgeräten

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Das Elektrofirma besitzt in der Regel das Messgerät, das vom Energieversorgungsunternehmen bereitgestellt wird. Dieses Gerät ist ein entscheidendes Element in der Energieüberwachung und -abrechnung. Sobald Sie sich für einen Tarif oder eine Versorgung bewerben, sendet das Unternehmen einen Spezialisten, um das Messgerät zu installieren und einzurichten. Der Energieversorger sorgt außerdem regelmäßig für die Ablesung der Messwerte durch qualifizierte Messleser, die zu Ihnen nach Hause kommen. Diese Ableser sammeln Daten, die für die korrekte Berechnung Ihrer Stromkosten unerlässlich sind. Es ist wichtig zu verstehen, dass ihre Aufgaben weit über das bloße Ablesen hinausgehen. Zu ihren weiteren Verantwortlichkeiten gehören:

  • Die Installation neuer Messgeräte an geeigneten Standorten, wobei sie sicherstellen, dass diese korrekt kalibriert und auf Null gesetzt werden, bevor sie in Betrieb genommen werden.
  • Bei analogen Zählern kann es vorkommen, dass der Messleser Ihren Strom abschaltet, insbesondere wenn offene Rechnungen bestehen oder Unstimmigkeiten vorliegen.
  • Beantwortung Ihrer Fragen zum Messgerät sowie die Weiterleitung komplexerer Probleme an zuständige Fachkräfte.

Mit der Einführung intelligenter Messgeräte wird der Bedarf an manuellen Ablesungen deutlich reduziert. Das Smart Meter kommuniziert direkt mit dem Energieversorger, sodass keine regelmäßigen Vor-Ort-Ablesungen notwendig sind. Sollte jedoch eine Anomalie oder Störung erkannt werden, kann das Energieunternehmen einen Techniker entsenden, um das Gerät zu überprüfen oder zu reparieren. Beispielsweise besteht die Gefahr, dass durch Hackerangriffe auf intelligente Messgeräte Manipulationen erfolgen, was zu falschen Abrechnungen führen kann. Moderne Smart Meter verfügen jedoch über Sicherheitsmechanismen, die unbefugte Eingriffe erkennen und den Versorger alarmieren.

Rechtliche Aspekte und Gesetzeslage bei Manipulationen an Messgeräten

Elektrometer sind in der Regel hermetisch versiegelt, um Manipulationen zu verhindern. Das unerlaubte Öffnen des Siegels ist nach Gesetz strafbar und kann je nach Region mit erheblichen Strafen geahndet werden. In einem Fall, wie er in der Tampa Bay Times berichtet wurde, wurde ein Hausbesitzer wegen Diebstahls und Betrugs erster Klasse angeklagt, nachdem er seine Stromrechnung durch Manipulation des Zählers erheblich gesenkt hatte. Diese Handlung wurde als schwerwiegende Straftat eingestuft, mit möglichen Freiheitsstrafen von mehreren Jahren.

Die Strafen für Manipulationen und Diebstahl sind je nach Gesetzgebung unterschiedlich. Experten bei Firelands Electric Cooperative warnen, dass der Versuch, das Messgerät zu manipulieren, mit Bußgeldern bis zu 2.500 US-Dollar und Freiheitsstrafen von mehreren Monaten bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Es ist daher klar, dass die Kontrolle über das Messgerät nicht automatisch beim Eigentümer liegt, sondern vielmehr beim Energieversorger. Allerdings befindet sich das Gerät auf Ihrem Grundstück, was oftmals zu Missverständnissen führt. Die meisten Vorschriften verlangen jedoch, dass der Versorger jederzeit Zugang zum Messgerät erhält. Deshalb werden Messgeräte meist außerhalb des Gebäudes installiert, um einen einfachen Zugang für die Techniker sicherzustellen.

Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen des Energieversorgers

Der Energieversorger trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Funktion und Wartung der Messgeräte. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Installation neuer Messgeräte bei Bedarf.
  • Verschiebung oder Austausch von Messgeräten, je nach Notwendigkeit und Grund.
  • Durchführung von Tests bei Verdacht auf Anomalien oder Fehlfunktionen.
  • Installation und Aktualisierung der Firmware in digitalen und intelligenten Messgeräten.
  • Behebung von Softwarefehlern sowie die Behebung von Sicherheitslücken.
  • Aufrüstung der Geräte, beispielsweise durch Austausch älterer Modelle gegen neue Smart Meter ohne Zusatzkosten.
  • Verbesserung der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Messgeräte, wenn dies erforderlich ist.

Was tun bei Ausfällen oder Problemen mit dem Messgerät?

Das Energieunternehmen ist verpflichtet, alle Probleme im Zusammenhang mit dem Messgerät zu beheben. Da das Gerät Eigentum des Versorgers ist, übernimmt es auch die Wartung und Reparatur, was Sie vor unerwarteten Kosten schützt. Beispielsweise müssen Sie bei einem durch einen Sturm beschädigten Zähler keinen Elektriker beauftragen – das Unternehmen repariert oder ersetzt das Gerät kostenlos.

Wenn Sie Anzeichen für eine Fehlfunktion bemerken, wie ungewöhnlich hohe Rechnungen, konstant gleichbleibende oder sinkende Verbrauchswerte, seltsame Geräusche oder Anomalien bei der Zähleranzeige, sollten Sie umgehend den Versorger informieren. Dieser entsendet einen Experten, der die Ursachen untersucht, ohne dass für Sie Kosten entstehen.

Rechte und Besitzverhältnisse des Verbrauchers

Was genau gehört Ihnen, wenn das Messgerät dem Energieversorger gehört? Die Antwort hängt von den örtlichen Vorschriften ab, doch in den meisten Fällen gilt folgendes:

  • Der Stromzähler selbst bleibt Eigentum des Versorgers, auch wenn er auf Ihrem Grundstück installiert ist. Das bedeutet, dass das Unternehmen für die Wartung und den Austausch verantwortlich ist.
  • Die elektrischen Leitungen, die vom Netz zu Ihrem Haus führen, gehören in der Regel Ihnen, inklusive der Kabel, die über oder unter der Erde verlaufen.
  • In Neuseeland ist es üblich, dass die Dienstleitungen, die nur das Messgerät speisen, im Eigentum des Verbrauchers sind, während die Hauptleitungen, die mehrere Liegenschaften versorgen, im Besitz des Energieversorgers bleiben.
  • Der Transformator, der die Spannung auf das für den Haushalt geeignete Niveau reduziert, ist Eigentum des Versorgungssystems.
  • Der Wetterkopf, der möglicherweise Teil des Messsystems ist, gehört normalerweise dem Eigentümer des Hauses, sollte jedoch regelmäßig gepflegt werden.
  • Die Verkabelung innerhalb Ihres Hauses liegt in Ihrer Verantwortung und muss ordnungsgemäß gewartet werden.
  • Auch die Messbasis, das Gehäuse, in dem das Messgerät untergebracht ist, fällt in Ihren Verantwortungsbereich.
  • Falls Sie eine Meterplatte besitzen, die Ihre Geräte schützt, kann das Versorgungsunternehmen diese bei Bedarf austauschen oder anpassen.

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